Was der Austritt Großbritanniens aus der EU für Online-Händler bedeutet und was es jetzt zu beachten gilt."
Brexit: Zoll, EORI-Nummer, Einfuhranmeldung – schnell verliert man da den Überblick. Was bedeutet der Brexit für Onlinehändler? Was gilt es für den lukrativen Verkauf und zuverlässigen Paketversand nach England zu beachten und welche Chancen bietet der Brexit vielleicht sogar?
Am 1.1.2021 hat das Vereinigte Königreich den EU-Binnenmarkt sowie die europäische Zollunion endgültig verlassen – und gilt seitdem wie jedes Land, das nicht Mitglied der Europäischen Union ist, als Drittstaat.
Am 1. Mai 2021 trat ein zwischen der EU und Großbritannien geschlossenes Abkommen in Kraft, das die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Parteien regelt. Die für den Warenverkehr beiden wesentlichen Punkte dieses Handelsabkommens sind die Themen Umsatzsteuer und Zollrecht.
Für Onlinehändler, die aus der EU heraus nach UK vertreiben wollen, bedeuten die neuen Regelungen eine umfassende Anpassung an die dort jetzt geltenden Rahmenbedingungen - und das stellt sie vor einige Herausforderungen.
Sollen die Kunden in UK weiterhin schnell und zuverlässig beliefert werden, ist das unter Eigenregie wenn überhaupt nur unter großem zeitlichen und personellen Mehraufwand möglich, der zusätzliche Kosten verursacht.
Natürlich stellt sich unter diesen Gesichtspunkten schnell die Frage: Ist es unter den gegebenen Umständen möglich, lukrativ nach Großbritannien zu verkaufen?
Wir zeigen dir, was es für den reibungslosen Paketversand nach England zu beachten gilt und wie du trotz Brexit, Umsatzsteuer, Zollanmeldung und Einfuhranmeldung deine Kunden in England (weiterhin) glücklich machen kannst.
Für eine reibungslose Zollabwicklung ist für die Einfuhr von Waren eine VAT-Nummer und für die Importeur-Identifikation bei Importen aus dem EU-Ausland eine britische EORI-Nummer Voraussetzung.
Wichtig zu wissen: Die EORI Nummer muss für den Versand nach England mit den Buchstaben GB beginnen. Sollte das bei deiner EORI-Nummer nicht der Fall sein, musst du eine GB EORI-Nummer beantragen.
In der Einfuhranmeldung muss die entsprechende Warennummer angegeben werden. Davon hängt ab, welcher Zollsatz gezahlt werden muss und ob gegebenenfalls eine Einfuhrlizenz benötigt wird.
Zudem muss der Warenwert der Waren angegeben werden, denn dieser Wert entscheidet im weiteren Vorgehen über die Höhe der zu zahlenden Zölle sowie der Mehrwertsteuer.
Gut zu wissen: In den meisten Fällen wird der Einfuhrzoll auf Basis des Transaktionswertes, also des Verkaufspreises ohne Steuer und ohne Transport- oder Versicherungskosten berechnet.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren nach und aus England ist nun zollpflichtig – das bedeutet, dass für jedes Produkt eine Zollanmeldung notwendig ist. Die Pflicht zur Anmeldung besteht dabei auch für grundsätzlich zollfreie Artikel.
Die Zollanmeldungen sind zwingend digital an das Zoll-IT-System (CDS) einzureichen.
Aber aufgepasst: Laut britischem Zollgesetz muss der Zollanmelder in UK ansässig sein. Ansässigkeit im Sinne des Gesetzes bedeutet, dass er über einen eingetragenen Unternehmenssitz, einen Hauptsitz des Unternehmens oder eine permanente Betriebsstätte in Großbritannien verfügen muss.
Online-Händler ohne eigene Niederlassung in UK müssen daher über eine indirekte Repräsentation verfügen. An dieser Stelle ist es einmal mehr wichtig, auf einen vertrauensvollen Partner zu setzen, der bei der Einfuhrabwicklung als indirekter Vertreter agiert.
Zudem beinhaltet das Freihandelsabkommen mit Großbritannien für Ursprungswaren aus der EU einen Zolltarif mit einem durchgängigen Zollsatz von Null Prozent. Das heißt, dass für Waren mit präferenziellem Ursprung in der EU keine Einfuhrzölle anfallen.
Hierfür müssen Erklärungen zum Ursprung der Waren über Selbstauskünfte eingehalten und durch den Zollanmelder nachgewiesen werden. Bei Inanspruchnahme dieses Präferenzrechts muss jedoch unbedingt die genaue Definition des Warenursprungs geprüft werden, da ein Fehlverhalten mit Bußgeldern oder gar einem Strafverfahren geahndet werden kann.
Für die grenzüberschreitenden Waren ist zudem eine Einfuhranmeldung vorzunehmen. Neu ist die Regelungen zur Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer – die hier alles entscheidende Grenze liegt bei dem Warenwert von 135 britischen Pfund.
Lieferungen, deren Wert unter 135 GBP liegt, sind von der britischen Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Aber Achtung! Dennoch muss die Ware beim Grenzübertritt angemeldet werden und sie unterliegt der regulären britischen Umsatzsteuer. Für die Begleichung ist der Verkäufer verantwortlich und die die anfallende Mehrwertsteuer muss direkt an die britische Steuerbehörde HMRC (Her Majesty’S Revenue and Customs) abgeführt werden.
Lieferungen mit Wert über 135 GBP unterliegen den britischen Zollsätzen und der britischen Einfuhrumsatzsteuer. Im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Registrierung kann die Einfuhrumsatzsteuer jedoch im Folgemonat nach dem Import abgeführt werden.
Nachdem dies nur die wichtigsten Besonderheiten und Erfordernisse sind, die der Brexit mit sich gebracht hat, stellt sich natürlich die alles entscheidende Frage:
Lohnt sich das?
Der durchschnittliche Britische Bürger gibt pro Jahr 3.315 Euro für Online-Einkäufe aus. In ihrem Online-Kaufverhalten liegen die Briten damit noch vor den USA und Südkorea und sind also die kaufkräftigsten Online-Shopper der Welt.
Ein Potenzial, das keinesfalls ausgelassen werden sollte – auch nicht unter den (zugegebenermaßen) schwierigen Bedingungen, die der Brexit mit sich bringt.
Dennoch schrecken die komplizierten Prozesse die der Export nach UK rund um Zollbedingungen und Steuerangelegenheiten mit sich bringt, viele Unternehmen und Online Shops ab, den englischen Markt (weiterhin) zu bedienen.
Sich das nötige Know-How anzueignen, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen, die richtigen Kontaktstellen zu den britischen Behörden zu kennen und zu bedienen und die eigenen Strukturen so umzustellen, dass die Lieferungen zuverlässig und schnell bei den Kunden ankommen... all das braucht viel Zeit, Ausdauer und zusätzliches Personal - das schmälert folglich die Margen. Und trotz all des Aufwandes wird letzten Endes durch die Komplexität der vielen einzelnen Besonderheiten womöglich dennoch die Lieferzeit und damit die Zufriedenheit der Kunden unter den Folgen des Brexit leiden.
Eine Zusammenarbeit mit einem Partner, der sich auf all diese Prozesse spezialisiert hat und für den der Kontakt mit den Zollbehörden, die Abwicklung der steuerlichen Angelegenheiten oder der schnelle Transport auf optimierten Versandrouten an der Tagesordnung stehen, scheint hier die einzig lukrative Lösung. Ein solcher Partner ist exporto.
exporto lässt die Grenze zwischen Deutschland und England und all die Besonderheiten, die der Grenzübertritt von Waren mit sich bringt, ganz einfach verschwinden und liefert damit die Antwort auf die oben aufgeworfene Frage:
Ja, es lohnt sich. Und wie!
Die Experten von exporto sorgen für:
Durch einen maximalen Grad an Automatisierung und die eigene Software und der Schnittstelle zu allen gängigen WMS-Systemen schafft es exporto, die erforderlichen Prozesse in nur wenigen Minuten abzufertigen. Das spart kostbare Zeit - vor allem aber schenkt es dir dank schneller und zuverlässiger Lieferungen ohne zusätzliche Gebühren glückliche Kunden.
Dank exporto wird der Brexit vielleicht sogar dein Freund. Denn durch die optimal aufeinander abgestimmten Prozesse schafft exporto dir einen massiven Wettbewerbsvorteil vor deiner Konkurrenz – und während andere noch an der Zollanmeldung sitzen, halten deine Kunden ihre Sendungen schon in der Hand.
_____________________________
Mit exporto an deiner Seite kannst du dir sicher sein, dass die Abwicklung deiner Verkäufe nach UK unkompliziert verläuft – und das schont nicht nur deine Nerven sondern steigert in erster Linie die Zufriedenheit deiner britischen Kunden. Kontaktiere uns ganz einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular. Wir freuen uns, dich kennen zu lernen.