Warum deutsche E-Commerce-Händler bei der Zollabwicklung nach UK und die Schweiz auf einen Zollpartner setzen sollten.
E-Commerce-Händler, die grenzüberschreitend in Länder wie die Schweiz oder nach UK verkaufen, sollten die Zollabwicklung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Angst vor der Komplexität brauchen sie aber auch nicht zu haben – wenn sie auf den richtigen Partner setzen.
In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Herausforderungen bei der Zollabwicklung und zeigen, wie ein kompetenter Zollpartner den grenzüberschreitenden Versand erleichtern kann.
Die Zollabwicklung ist ein Prozess, den Waren beim Im- und Export in Drittländer durchlaufen. Er umfasst alle Zollformalitäten und Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Unter anderem müssen Unternehmen Zolldokumente einreichen, die Ware zollrechtlich korrekt deklarieren und Einfuhrsteuern sowie Zölle zahlen.
Einen Großteil der Zölle zahlen die Importeure. Die Kosten verlagern Unternehmen auf ihre Kunden, indem sie diese einpreisen. Gleiches gilt für Mehrwertsteuersätze, die der Zoll des Bestimmungslandes erhebt.
Für deutsche E-Commerce-Händler bedeutet das: Grenzüberschreitende Ein- und Ausfuhren in die Schweiz oder nach UK sind an spezifische Bestimmungen geknüpft.
Die Zollanmeldung, Zollkontrollen, Zollverwaltung und abweichende Zollvorschriften einzelner Länder erfordern eine rechtssichere Abwicklung von Transporten im grenzüberschreitenden E-Commerce. Das ist für die Händler meist mit hohem Aufwand verbunden.
Eine 2022 bundesweit durchgeführte Unternehmensumfrage der Universität Regensburg in Zusammenarbeit mit den IHKs und der DIHK ergab dazu, dass aufgrund der hohen Anforderungen viele kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) in Deutschland auf den Auslandsvertrieb verzichten. Zwei Drittel der Befragten sehen die Hürden dabei in hohen Versandkosten und rechtlichen Unsicherheiten, die aus der Zollabwicklung resultieren.
Durch den Verzicht entstehen allerdings Opportunitätsverluste in hohem Maße. Denn die Schweiz und UK zählen laut dem Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Handel zu den umsatzstärksten Absatzmärkten deutscher Onlinehändler.
Mit Problemen in der Zollabwicklung sehen sich auch jene deutsche E-Commerce-Händler konfrontiert, die bereits grenzüberschreitend nach UK oder in die Schweiz verkaufen. Änderungen der Zollbestimmungen, mangelnde Expertise oder ineffiziente Prozesse führen häufig zu Fehlern, die sich dann auf die gesamte Lieferkette auswirken.
Falsche Angaben, fehlende Unterlagen oder manuelle Prozesse können die Zollabwicklung beispielsweise verlangsamen. Diese Verzögerungen führen dann zu längeren Transportzeiten und das wiederum zu einer sinkenden Kundenzufriedenheit.
Manche dieser Fehler kommen E-Commerce-Händlern auch teuer zu stehen. Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer etwa führt zu fehlerhaften Berechnungen der Zollsätze und Einfuhrabgaben. Zu viel gezahlte Zölle erhalten die Händler dabei im Zweifel nicht zurück. Zu wenig gezahlte Zölle bedeuten hohe Nachzahlungen und je nach Fall auch teure Strafen.
Vorhandene Zollgrenzen erschweren die Zollbedingungen zusätzlich. Für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz und UK gelten dabei besondere Regelungen, zu denen die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst sind.
Mit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich aus dem EU-Binnenmarkt und der europäischen Zollunion ausgetreten. Seither haben sich die Bedingungen für den Cross-Border E-Commerce nach UK geändert.
Zwar erleichtert das Trade and Cooperation Agreement zwischen der EU und Großbritannien die Handelsprozesse, Ein- und Ausfuhren bleiben aber zollpflichtig.
Kurz zusammengefasst sind seit dem Brexit im Zollgebiet UK folgende Punkte besonders zu beachten:
Ab dem 31. Oktober 2024 wird zudem die Abgabe einer Safety and Security Declaration verpflichtend sein.
Auch im Schweizer Cross-Border-Handel sind spezifische Zollbestimmungen zu beachten. Grundlage des Handels zwischen der Schweiz als Drittland der EU und Deutschland ist dabei das bilaterale Handelsverhältnis.
Aus diesem ergeben sich grundsätzlich folgende zollrechtliche Formalitäten für den Verkauf in die Schweiz:
Aktuelle Änderungen an den Zollbestimmungen für die Schweiz erleichtern inzwischen die Verzollung. So entfallen seit dem 01. Januar 2024 beispielsweise die Industriezölle auf alle Waren, die den Kapiteln 25 bis 97 im Tares angehören. Ausgenommen sind Produkte der Kapitel 35 und 38.
Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Beitrag, der die veränderten Zollbestimmungen der Schweiz in 2024 beleuchtet.
Insgesamt gilt: Die Zollabwicklung ist komplex und jedes Drittland stellt spezifische Bedingungen an die Zollprozesse. Schon allein logistisch ist das mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Hier mit verschiedenen Dienstleistern und Carriern pro Land zu arbeiten, bedeutet undurchsichtige und komplexe Lieferkettenstrukturen und einen hohen administrativen Aufwand.
Die Lösung ist ein zentraler Partner, der sich um alle Zoll- und Versandprozesse kümmert. Einen Zollpartner beauftragen Sie mit dem Ziel, jegliche Themen rund um den Zoll abzugeben. So vermeiden Sie potenziell aufkommende Probleme und Konsequenzen und müssen sich nicht mehr mit Änderungen im Zollrecht befassen. Das spart Geld und Zeit.
Konkret profitieren Sie mit einem Zollpartner von folgenden Vorteilen:
Auf folgende Kriterien sollten Sie bei der Wahl Ihres Zollpartners achten:
Ein Zollpartner unterstützt Sie bei der Einhaltung von Zollvorschriften. Die Services reichen von der Ein- und Ausfuhranmeldung beim Zoll bis hin zu Dienstleistungen, die den gesamten Cross-Border-Warenverkehr betreffen.
Bei einer Zusammenarbeit mit exporto gehört dazu zum Beispiel auch, dass wir Beziehungen zu lokalen Carriern in jedem Land pflegen oder uns bei Retouren um die Rückforderung von gezahlten Zöllen sowie die abgabenfreie Wiedereinfuhr kümmern.
Dank eines Zollpartners managen Sie Zollprozesse nicht mehr zeitaufwendig intern. Stattdessen übernimmt der Zollpartner für Sie die Verzollung mitsamt aller Prozesse. Sie sparen so Zeit und minimieren die Risiken, die durch eine fehlerhafte Zollabwicklung entstehen können. Bei exporto setzen wir dafür beispielsweise auf das Einzelverzollungsverfahren anstelle des verzögerungsanfälligen Sammelverzollungsverfahrens.
Eine manuelle Zollanmeldung dauert etwa 15 bis 20 Minuten – bei exporto sind es dank Automatisierung nur wenige Sekunden. Alle für die Zollanmeldung notwendigen Daten werden dank API-Anbindung automatisch an exporto übermittelt. So spüren Händler in ihren täglichen Operations nichts von dieser 'Hürde'.
Die Systeme von Zollpartnern sind passgenau auf das Zielland ausgerichtet, was die gesamte Abwicklung kosteneffizient gestaltet. Für die Cross-Border-Lieferketten müssen Sie auf diese Weise nicht mehr zahlreiche Dienstleister kontaktieren und organisieren, sondern arbeiten – im Fall von exporto – nur mit einem zentralen Partner zusammen, der alle Prozesse koordiniert.
Zudem ergeben sich Einsparungsmöglichkeiten bei den Zolleinfuhrgebühren. Einfuhren nach UK sind im Einzelverzollungsverfahren beispielsweise bis 135 Pfund Sterling vom Zoll und dem Einfuhrumsatzsteuersatz befreit. Diese Regel gilt nicht für mehrere Pakete dieser Form innerhalb des Sammelverzollungsverfahrens. In diesem Fall richten sich die Zoll- und Umsatzsteuerabgaben nach dem kumulierten Wert.
Der Service eines Zollpartners sollte möglichst umfassend sein, idealerweise reicht er – wie bei exporto – von Ende zu Ende. Das heißt, er umfasst den gesamten Cross-Border-Versandprozess von der Abholung, über die Zustellung bis hin zur Retoure der Pakete. Sowohl für die Zollbehörde als auch für Sie ist der Zollpartner immer erster Ansprechpartner. Für zuverlässige Transportwege und schnelle Lösungen steht Ihr Partner im engen Austausch mit dem Zoll und unterstützt Sie so dabei, internationale Handelsbeziehungen aufzubauen.
Die Rollenverteilung ist also klar geregelt: Sie kümmern sich um den Verkauf der Waren und Ihr Zollpartner um den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Wählen Sie exporto als Ihren Zollpartner, so unterscheiden sich Ihre Cross-Border-Prozesse nicht von Inlandsprozessen.
exporto setzt auf schnellste Zustellzeiten, höchste Kundenzufriedenheit und maximal automatisierte Zoll- und Versandprozesse nach UK und in die Schweiz. Wir übernehmen für Sie die Tarifierung von Waren sowie den Import und Export. So sind wir Ihr Partner in allen Fragen rund um Zoll, Steuer, Logistik und Retouren.
Dafür setzen wir auf eine vollautomatisierte Zolllösung – angefangen bei der Technologie. API-Schnittstellen und unsere Plug-and-Play-Lösung ermöglichen einen intelligenten Informationsaustausch:
Der Informationsaustausch endet natürlich nicht im Digitalen. Gegenüber dem Zoll ist exporto immer zuverlässig und schnell im Kontakt. So konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während unsere Experten Ihre Zollfragen klären.
Bei Nichtbeachtung von Zollformalitäten drohen Unternehmen finanzielle und rechtliche Konsequenzen. Manuelle Prozesse der Verzollung gelten diesbezüglich als besonders fehleranfällig.
exporto setzt für Sie automatisierte Prozesse im Zollwesen auf. So gelingt die Zollabwicklung sicherer und schneller – einfach effizienter. Mit exporto entscheiden Sie sich für einen Partner, der für Sie neben der Zollabfertigung den gesamten Cross-Border-Versand End-to-End übernimmt.
Für die Zollabwicklung müssen alle erforderlichen Dokumente vollständig vorliegen, Waren korrekt bewertet und bei Bedarf Ursprungsnachweise vorhanden sein. Händler sind angeraten, sich über die spezifischen Bestimmungen des Ziellandes zu informieren.
Ein Zollpartner übernimmt für Sie die gesamte Zollabfertigung und setzt sie rechtssicher und ressourcenschonend auf. So minimieren Sie potenzielle Risiken und profitieren von optimierten Zollprozessen.
Zum 01. Januar 2024 hat die Schweiz im Rahmen der geplanten Importerleichterungen Zölle auf Industriegüter abgeschafft. Eine Zollbefreiung gilt für alle von der Maßnahme betroffenen Waren. Die Vereinfachung verändert auch die Zolltarifstruktur der Schweiz.