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  • 28. September 2026,

Cross-Border E-Commerce UK 2026: Alles Wichtige im Überblick

Online-Händler aus der EU können auch 2026 erfolgreich nach Großbritannien verkaufen, müssen seit dem Brexit jedoch eigene Prozesse für Zoll, VAT und Compliance berücksichtigen.

EU-Flagge mit einem Stern als Union Jack

Welche Anforderungen müssen deutsche Online-Händler aktuell beachten, wenn sie ihre Produkte nach Großbritannien versenden? In diesem Blogartikel erläutern wir die relevanten Richtlinien für Handelsunternehmen und zeigen auf, warum sich der Cross-Border E-Commerce nach UK lohnt.

Für Sendungen nach Great Britain sind insbesondere Ausfuhr und Einfuhr, die £135-VAT-Regel, Ursprungsregeln, Produktsicherheit sowie lokale Versand- und Retourenprozesse relevant.

Dieser Beitrag zeigt, welche Anforderungen aktuell gelten und wie Händler Versand, Zoll, Steuern und Retouren für den britischen Markt aufsetzen können.

Hinweis: Der Beitrag konzentriert sich auf den Versand aus der EU nach Great Britain, also England, Schottland und Wales. Für Northern Ireland gelten aufgrund des Windsor Framework teilweise andere Zoll-, VAT- und Produktsicherheitsregeln.

Lohnt sich E-Commerce nach Großbritannien 2026 noch?

Großbritannien bleibt ein stark digitalisierter E-Commerce-Markt. Im August 2026 entfielen nach Angaben des Office for National Statistics 28,8 % der Einzelhandelsumsätze in Great Britain auf Onlineverkäufe.

Für Händler aus Deutschland bleibt der Markt deshalb grundsätzlich interessant. Der Brexit hat den Zugang jedoch verändert: Waren bewegen sich nicht mehr innerhalb des EU-Binnenmarktes, sondern überschreiten eine Zollgrenze. Dadurch kommen zusätzliche Zoll-, Steuer- und Compliance-Prozesse hinzu.

Entscheidend ist deshalb weniger, ob der britische Markt weiterhin attraktiv ist, sondern wie der Cross-Border-Prozess aufgebaut wird. Zollabwicklung, VAT, Transport, lokale Zustellung, Tracking und Retouren sollten von Beginn an gemeinsam betrachtet werden.

Was müssen Online-Händler beim Verkauf nach Großbritannien seit dem Brexit beachten?

Seit dem Ende der Brexit-Übergangsphase am 1. Januar 2021 gelten Warenbewegungen zwischen der EU und Great Britain als Importe beziehungsweise Exporte. Online-Händler müssen deshalb neben Versand und Zustellung insbesondere Zoll, Umsatzsteuer, Ursprungsregeln und produktspezifische Anforderungen berücksichtigen.

Für den klassischen B2C-Versand sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Ausfuhrabwicklung aus der EU
  • Einfuhrabwicklung in Great Britain
  • korrekte Warentarifierung
  • Prüfung des Warenursprungs
  • britische VAT-Regelungen
  • die £135-Regel bei Direktverkäufen
  • gegebenenfalls eine UK-VAT-Registrierung
  • Safety and Security Declarations
  • produktspezifische Sicherheits- und Kennzeichnungsvorgaben
  • Versand und lokale Last Mile
  • Tracking und Retouren

 

Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem vom Warenwert, Produkttyp, Verkaufsweg und gewählten Importmodell ab.

Was regelt das Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien?

Das Trade and Cooperation Agreement, kurz TCA, regelt seit dem Brexit die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Das Abkommen ermöglicht für Waren mit präferenziellem Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich grundsätzlich einen Zollsatz von 0 %.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede Ware, die aus Deutschland nach Großbritannien versendet wird, automatisch zollfrei ist.

Entscheidend ist der Ursprung der Ware. Die jeweiligen Ursprungsregeln müssen erfüllt und der Präferenzursprung entsprechend nachgewiesen werden. Ein Produkt wird beispielsweise nicht allein dadurch zu einer EU-Ursprungsware, dass es zunächst aus einem Drittland nach Deutschland importiert und anschließend von dort nach Großbritannien weiterverkauft wird.

Für Händler ist deshalb neben der korrekten Zolltarifnummer auch der Warenursprung relevant.

Wie funktioniert die Zollabwicklung beim Versand von Deutschland nach Großbritannien?

Beim Versand aus Deutschland nach Great Britain sind zwei Zollseiten zu berücksichtigen: die Ausfuhr aus der Europäischen Union und die Einfuhr in Großbritannien.

Ausfuhr aus der EU

Waren, die aus Deutschland nach Great Britain versendet werden, verlassen das Zollgebiet der Europäischen Union. Abhängig von der Sendung muss deshalb eine elektronische Ausfuhranmeldung erfolgen.

Für die Zollabwicklung werden unter anderem korrekte Produktdaten benötigt. Dazu gehören beispielsweise:

  • Warenbeschreibung
  • Zolltarifnummer
  • Warenwert
  • Warenursprung
  • Gewicht
  • Angaben zu Absender und Empfänger

Eine korrekte Datenbasis ist wichtig, weil diese Informationen nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die anschließende Einfuhr in Great Britain benötigt werden.

Einfuhr in Great Britain

Auf britischer Seite müssen Waren grundsätzlich dem vorgesehenen Importverfahren zugeführt werden. Die britischen Importzollanmeldungen werden über den Customs Declaration Service, kurz CDS, abgewickelt.

Dabei werden unter anderem der britische Commodity Code, Warenwert, Ursprung und Angaben zu den beteiligten Unternehmen benötigt.

Wer eine GB-EORI benötigt, hängt vom konkreten Importmodell und davon ab, wer als Importeur beziehungsweise Zollbeteiligter auftritt. Für Warenbewegungen nach Great Britain kann eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB erforderlich sein. Eine EU-EORI ersetzt diese nicht automatisch.

Händler müssen die Zollanmeldungen nicht zwingend selbst erstellen. Sie können die Abwicklung beispielsweise an einen Cross-Border-Dienstleister übertragen.

Fallen beim Versand nach Großbritannien Zollgebühren an?

Nicht zwangsläufig. Für Waren mit präferenziellem Ursprung in der EU oder im Vereinigten Königreich kann das Trade and Cooperation Agreement einen Zollsatz von 0 % ermöglichen.

Voraussetzung ist, dass die für das jeweilige Produkt geltenden Ursprungsregeln erfüllt werden. Bei Waren aus Drittstaaten oder Produkten, die die erforderlichen Ursprungsbedingungen nicht erfüllen, können dagegen reguläre britische Zollsätze anfallen.

Die Höhe eines möglichen Zolls hängt unter anderem vom Commodity Code und vom Warenursprung ab. Händler sollten deshalb nicht nur die Warentarifierung, sondern auch die Ursprungsinformationen ihrer Produkte korrekt im Warenstamm hinterlegen.

Was bedeutet DDP beim Versand nach Großbritannien?

Beim Versand mit DDP, Delivered Duty Paid, werden die für die Einfuhr anfallenden Abgaben im Versandprozess berücksichtigt, sodass der Empfänger bei der Zustellung grundsätzlich keine zusätzlichen Einfuhrabgaben bezahlen muss.

Das ist für den E-Commerce besonders relevant, weil unerwartete Zoll- oder Importkosten bei der Zustellung die Customer Experience verschlechtern können. Bei einem DDP-Setup ist bereits vor der Zustellung geklärt, wer Zoll, Import VAT und weitere einfuhrbezogene Kosten übernimmt.

exporto versendet Sendungen nach Great Britain im DDP-Setup. Die Zoll- und Steuerprozesse werden in den Cross-Border-Prozess integriert, sodass britische Kunden ihre Bestellung ohne zusätzliche Einfuhrzahlung bei der Zustellung erhalten.

Was hat sich bei Safety and Security Declarations geändert?

Seit dem 31. Januar 2025 müssen Waren, die aus der EU nach Great Britain eingeführt werden, grundsätzlich von einer Safety and Security Declaration abgedeckt sein. Bei Importen handelt es sich um eine Entry Summary Declaration, kurz ENS.

Rechtlich verantwortlich für die Übermittlung ist grundsätzlich der Carrier beziehungsweise Haulier. Händler oder Importeure müssen dem Transportdienstleister jedoch gegebenenfalls zusätzliche Daten zur Verfügung stellen, damit die Erklärung vollständig abgegeben werden kann.

Für Händler ist deshalb wichtig zu wissen, ob diese Abwicklung Bestandteil ihres Versandsetups ist und welche Daten dafür aus Shop, ERP oder Warenwirtschaft zur Verfügung stehen müssen.

Wie funktioniert die £135-Regel bei UK VAT?

Die £135-Grenze ist eine der wichtigsten Besonderheiten für E-Commerce-Händler, die Waren direkt aus dem Ausland an Kunden in Great Britain verkaufen.

Entscheidend ist der Gesamtwert der Sendung, nicht der Wert eines einzelnen Produkts.

Direktverkauf über den eigenen Onlineshop bis £135

Befindet sich die Ware beim Verkauf außerhalb Großbritanniens und beträgt der Gesamtwert der Sendung höchstens £135, muss bei einem direkten B2C-Verkauf grundsätzlich britische VAT bereits am Point of Sale berechnet und abgeführt werden.

Dafür benötigt der ausländische Händler grundsätzlich eine UK-VAT-Registrierung.

Die konkrete Höhe der VAT richtet sich nach dem Produkt. In Großbritannien gelten unter anderem der Standardsatz von 20 %, ein reduzierter Satz von 5 % und ein Nullsatz für bestimmte Waren.

Verkauf über einen Online-Marktplatz bis £135

Erfolgt der Verkauf über einen Online-Marktplatz, können andere Regeln gelten. Bei bestimmten Verkäufen von Waren bis £135 ist der Online-Marktplatz für die Erhebung und Abführung der britischen VAT verantwortlich.

Händler sollten deshalb unterscheiden, ob der Verkauf über den eigenen Shop oder über einen Marketplace erfolgt.

Sendungen über £135

Liegt der Gesamtwert einer Sendung über £135, greifen grundsätzlich die regulären britischen Import-VAT- und Zollregeln.

Die VAT-Behandlung unterscheidet sich damit von der Point-of-Sale-Regel für niedrigwertige Sendungen. Welches Importmodell genutzt wird und wer Import VAT sowie gegebenenfalls Zoll entrichtet, sollte deshalb vor dem Versand eindeutig festgelegt sein.

Verkaufssituation Grundsätzliche VAT-Behandlung
Eigener Shop, bis £135 VAT am Point of Sale
Marketplace, bis £135 Marketplace kann verantwortlich sein
Sendung über £135 Reguläre Importregeln

 

Stand: September 2026. Für Sonderfälle, beispielsweise B2B-Verkäufe oder verbrauchsteuerpflichtige Waren, gelten abweichende Regelungen.

Benötigen deutsche Online-Händler eine UK-VAT-Registrierung?

Bei direkten B2C-Verkäufen von Waren bis £135 aus dem Ausland nach Great Britain müssen Händler grundsätzlich britische VAT am Point of Sale berechnen und an HMRC abführen. Dafür ist in der Regel eine UK-VAT-Registrierung erforderlich.

Ob darüber hinaus eine Registrierung benötigt wird, hängt vom jeweiligen Geschäfts- und Importmodell ab. Relevant sind unter anderem der Warenwert, der Verkaufsweg, die Lagerung der Ware und die Frage, wer beim Import als Importeur auftritt.

Gerade deshalb sollte die VAT-Struktur vor dem Markteintritt festgelegt und nicht erst nach den ersten Sendungen geklärt werden.

Welche Produktanforderungen gelten beim Verkauf nach Großbritannien?

Neben Zoll und VAT müssen Online-Händler prüfen, welche britischen Produktsicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten für ihre Warengruppe gelten.

Für Great Britain gelten eigene britische Produktvorschriften. Für verschiedene regulierte Produktgruppen werden weiterhin bestimmte EU-Konformitätsanforderungen und CE-Kennzeichnungen anerkannt, während je nach Produkt auch UKCA-Anforderungen relevant sein können.

Die konkrete Regelung hängt von der Produktkategorie ab. Händler sollten deshalb vor dem Verkauf prüfen:

  • welche Sicherheitsanforderungen für das Produkt gelten
  • welche Kennzeichnung erforderlich ist
  • welche Hersteller- oder Importeurangaben notwendig sind
  • ob Warn- und Gebrauchshinweise angepasst werden müssen
  • ob weitere Genehmigungen oder Zertifikate erforderlich sind

Für Nordirland gelten teilweise andere Regelungen. Dort gilt seit dem 13. Dezember 2024 unter anderem die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit, die GPSR.

Welche Besonderheiten gelten für Verpackungen?

Auch die britischen Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen, Extended Producer Responsibility beziehungsweise EPR, wurden in den vergangenen Jahren weiterentwickelt.

Ob ein ausländischer Händler selbst Registrierungs-, Datenmelde- oder Gebührenpflichten hat, hängt vom konkreten Vertriebsmodell und seiner Rolle in der britischen Lieferkette ab. Bei Verkäufen über Online-Marktplätze können ebenfalls besondere Regelungen gelten.

Eine pauschale Aussage, dass jeder deutsche Online-Händler für den Versand nach Großbritannien automatisch selbst eine EPR-Registrierung benötigt, wäre deshalb falsch. Händler sollten vielmehr vor dem Markteintritt prüfen, wer im jeweiligen Setup die britischen Verpackungspflichten übernimmt.

Welche Versandlösung eignet sich für den Versand nach Großbritannien?

Für den Versand nach Großbritannien eignet sich ein Full-Service- beziehungsweise End-to-End-Setup wie exporto, wenn Händler Zoll, VAT, Transport, lokale Zustellung, Tracking und Retouren nicht über mehrere Einzellösungen koordinieren möchten.

Grundsätzlich kommen für den UK-Versand unterschiedliche Modelle infrage. Internationale Carrier übernehmen in erster Linie Transport und Zustellung. Versandsoftware bündelt Carrier-Anbindungen und Tracking technisch. Full-Service-Anbieter verbinden zusätzlich operative Cross-Border-Prozesse wie Zoll, Steuern, Transport, lokale Last Mile und Retouren in einem gemeinsamen Setup.

Welche Lösung passt, hängt deshalb nicht nur von der Transportleistung ab. Entscheidend ist auch, wer Zoll- und Steuerprozesse übernimmt, wie die Zustellung in Great Britain organisiert ist und ob Tracking und Retouren in denselben Prozess eingebunden sind.

Bei exporto werden Zoll- und Steuerprozesse, Transport, Tracking, Retouren und Claiming über eine zentrale Anbindung gesteuert. Für die Last Mile werden die Sendungen an etablierte lokale Carrier wie Royal Mail und Evri übergeben.

Wie lassen sich Lieferzeiten nach Großbritannien kurz halten?

Die Zollgrenze bedeutet nicht automatisch, dass britische Kunden lange auf ihre Bestellungen warten müssen. Entscheidend ist, wie Transport, Zollabwicklung und Last Mile miteinander verbunden sind.

Verzögerungen entstehen insbesondere dann, wenn notwendige Produkt- oder Zolldaten fehlen, Sendungen manuell geklärt werden müssen oder die Übergabe zwischen verschiedenen Dienstleistern nicht abgestimmt ist.

Für kurze und planbare Laufzeiten sollten deshalb bereits vor Versand folgende Punkte geklärt sein:

  • vollständige Produkt- und Zolldaten
  • eindeutiges Importmodell
  • automatisierte Datenübergabe
  • abgestimmte Zollabwicklung
  • planbarer Transport nach Great Britain
  • Übergabe an einen lokalen Last-Mile-Carrier
  • durchgängiges Tracking

Bei exporto beträgt die reguläre Laufzeit für Sendungen nach Großbritannien aktuell zwei bis drei Werktage. Händler versenden dabei weiterhin aus ihrem bestehenden Lager. exporto übernimmt den Transport nach Großbritannien und übergibt die Sendungen dort an die angebundenen lokale Last-Mile-Carrier Evri und Royal Mail.

Warum sind lokale Carrier für den britischen Markt relevant?

Für Kunden endet der Cross-Border-Prozess nicht an der britischen Grenze. Die letzte Meile, Zustelloptionen und Retourenmöglichkeiten sind Teil des Einkaufserlebnisses.

Ein lokales Carrier-Setup ermöglicht es Händlern, ihren britischen Kunden Zustellstrukturen anzubieten, die sie aus ihrem Heimatmarkt kennen. Gleichzeitig sollte das Tracking auch dann durchgängig bleiben, wenn die Sendung vom grenzüberschreitenden Transport an den Last-Mile-Carrier übergeben wird.

exporto arbeitet in Großbritannien unter anderem mit etablierten lokalen Last-Mile-Carriern wie Royal Mail und Evri zusammen. Die Sendungen werden nach dem Transport nach Great Britain an die jeweiligen Carrier für die Zustellung übergeben.

Wie sollte ein Retourenprozess für Großbritannien aufgebaut sein?

Auch der Rückweg einer Bestellung sollte bereits vor dem Markteintritt definiert sein. Für britische Kunden sollte die Rückgabe möglichst ähnlich funktionieren wie bei einer Bestellung bei einem lokalen Händler.

Britische Verbraucher haben bei vielen Onlinekäufen grundsätzlich das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Nach der Mitteilung haben sie grundsätzlich weitere 14 Tage für die Rücksendung. Für bestimmte Waren und Situationen gelten Ausnahmen.

Operativ stellt sich für Cross-Border-Händler zusätzlich die Frage, wohin die Retoure geschickt wird.

Eine direkte Einzelrücksendung jeder Retoure nach Deutschland kann längere Wege und zusätzlichen Abstimmungsaufwand verursachen. Eine lokale Retourenstruktur ermöglicht dagegen, Rücksendungen zunächst in Great Britain anzunehmen, zu erfassen und anschließend gebündelt zurückzuführen.

Bei exporto erhalten Händler für Großbritannien eine lokale Retourenstruktur. Britische Kunden können Rücksendungen über lokale Carrier abgeben, die Retouren werden in Retourenzentren in Great Britain angenommen und anschließend gebündelt in die Ursprungslager weitergeleitet.

Wie lässt sich der operative Aufwand beim UK-Versand reduzieren?

Der operative Aufwand entsteht beim Versand nach Großbritannien nicht allein durch den Transport. Händler müssen Zoll, VAT, Produktdaten, Transport, Tracking, Zustellung, Retouren und Klärfälle miteinander verbinden.

Je mehr dieser Prozesse unabhängig voneinander organisiert werden, desto mehr Schnittstellen und Ansprechpartner entstehen.

Ein integriertes Cross-Border-Setup kann diese Abläufe über eine gemeinsame technische und operative Struktur zusammenführen. Wichtig ist dabei zu prüfen, welche Leistungen ein Anbieter tatsächlich übernimmt und welche weiterhin beim Händler oder bei zusätzlichen Partnern liegen.

Bei der End-to-End-Lösung von exporto werden für Großbritannien unter anderem Zoll- und Steuerprozesse, Transport, Tracking, Retouren und Claiming über eine zentrale Anbindung gesteuert. Für die Last Mile werden die Sendungen an etablierte lokale Carrier übergeben.

Mehr zur Funktionsweise finden Sie auf unserer Seite zur End-to-End-Lösung für Cross-Border E-Commerce.

Fazit: Was brauchen Online-Händler für den Versand nach UK?

Der britische E-Commerce-Markt bleibt auch nach dem Brexit für europäische Händler relevant. Der Markteintritt erfordert jedoch ein anderes Setup als der Versand innerhalb des EU-Binnenmarktes.

Händler sollten insbesondere die Ausfuhr aus der EU, die Einfuhr nach Great Britain, Ursprungsregeln, die £135-VAT-Regel, eine mögliche UK-VAT-Registrierung, Produktsicherheit sowie Versand und Retouren gemeinsam planen.

Entscheidend ist dabei, dass die einzelnen Prozesse nicht isoliert voneinander funktionieren müssen. Produkt- und Zolldaten beeinflussen die Zollabwicklung, das Importmodell die steuerliche Behandlung und Transport sowie Last Mile die Customer Experience.

Ein End-to-End-Setup wie exporto führt diese Cross-Border-Prozesse über eine zentrale Anbindung zusammen. Händler können weiterhin aus ihrem bestehenden Warenlager versenden, während exporto die grenzüberschreitenden Prozesse bis zur Übergabe an lokale Last-Mile-Carrier steuert.

FAQ: Cross-Border E-Commerce UK

Was müssen Online-Händler beim Verkauf nach Großbritannien beachten?

Online-Händler aus Deutschland müssen beim Verkauf nach Great Britain insbesondere Zoll, VAT, Ursprungsregeln, Produktsicherheit, Transport und Retouren berücksichtigen. Waren verlassen beim Versand nach Great Britain das EU-Zollgebiet und müssen auf britischer Seite importiert werden. Für Direktverkäufe bis £135 gelten besondere VAT-Regeln. Zusätzlich sollten Händler prüfen, welche Produkt- und Verpackungsanforderungen für ihre Waren gelten.

Müssen Kunden bei der Zustellung in Großbritannien noch Zoll oder Importkosten bezahlen?

Bei einem DDP-Versand grundsätzlich nicht. DDP steht für Delivered Duty Paid und bedeutet, dass die Einfuhrabgaben im Versandprozess abgewickelt werden. exporto versendet nach Great Britain im DDP-Setup, sodass Kunden ihre Bestellung ohne zusätzliche Einfuhrzahlung bei der Zustellung erhalten.

Wie funktioniert die £135-Regel in Großbritannien?

Bei direkten B2C-Verkäufen von Waren, die sich beim Verkauf außerhalb Großbritanniens befinden und deren Gesamtwert pro Sendung höchstens £135 beträgt, wird britische VAT grundsätzlich am Point of Sale erhoben. Der ausländische Händler muss dafür in der Regel in Großbritannien für VAT registriert sein. Bei Verkäufen über Online-Marktplätze kann dagegen der Marketplace für die VAT verantwortlich sein. Über £135 gelten grundsätzlich die regulären Importregeln.

Wie lange dauert der Versand von Deutschland nach Großbritannien?

Die Laufzeit hängt vom Versandnetzwerk und von der Zollabwicklung ab. Fehlende oder fehlerhafte Zolldaten können zu Verzögerungen führen. Bei exporto beträgt die reguläre Versanddauer nach Großbritannien aktuell zwei bis drei Werktage. Die Sendungen werden aus dem bestehenden Lager des Händlers transportiert und in Great Britain an lokale Last-Mile-Carrier übergeben.

Brauche ich für den Versand nach Großbritannien eine EORI-Nummer?

Für Zollprozesse bei Warenbewegungen nach Great Britain kann eine EORI-Nummer mit dem Präfix GB erforderlich sein. Eine bestehende EU-EORI ist nicht automatisch eine GB-EORI. Ob der deutsche Händler selbst eine GB-EORI benötigt, hängt vom konkreten Importmodell und davon ab, wer als Importeur beziehungsweise Zollbeteiligter auftritt.

Welche Carrier eignen sich für die Zustellung in Großbritannien?

Für die Customer Experience können etablierte lokale Last-Mile-Carrier sinnvoll sein, da britische Kunden deren Zustell- und Retourenstrukturen bereits kennen. exporto arbeitet in Großbritannien unter anderem mit Royal Mail und Evri zusammen und übergibt die Sendungen nach dem grenzüberschreitenden Transport an lokale Carrier.

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Über die Autorin

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Katharina Knoop

Katharina Knoop verantwortet und koordiniert als Senior Marketing Managerin für die exporto GmbH seit über 4 Jahren die Planung, Produktion und Publikation des Contents rund um alle Themen des Cross-Border E-Commerce.