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Zollabwicklung Schweiz & UK: Darauf sollten Sie 2026 bei der Wahl Ihres Zollpartners achten
Warum deutsche E-Commerce-Händler bei der Zollabwicklung nach UK und in die Schweiz auf einen Zollpartner setzen sollten.
Warum deutsche E-Commerce-Händler bei der Zollabwicklung nach UK und die Schweiz auf einen Zollpartner setzen sollten.
E-Commerce-Händler, die grenzüberschreitend in Länder wie die Schweiz oder nach UK verkaufen, sollten die Zollabwicklung nicht auf die leichte Schulter nehmen. Angst vor der Komplexität brauchen sie aber auch nicht zu haben – wenn sie auf den richtigen Partner setzen.
In diesem Artikel betrachten wir die wichtigsten Herausforderungen bei der Zollabwicklung und zeigen, wie ein kompetenter Zollpartner den grenzüberschreitenden Versand erleichtern kann.
Was bedeutet Zollabwicklung? Definition
Die Zollabwicklung ist ein Prozess, den Waren beim Im- und Export in Drittländer durchlaufen. Er umfasst alle Zollformalitäten und Vorschriften des jeweiligen Ziellandes. Unter anderem müssen Unternehmen Zolldokumente einreichen, die Ware zollrechtlich korrekt deklarieren und Einfuhrsteuern sowie Zölle zahlen.
Ob und in welcher Höhe bei der Einfuhr Zölle und Einfuhrsteuern anfallen, hängt unter anderem von der Warenart, dem Warenwert, dem Ursprung und dem Zielland ab. Wer diese Abgaben trägt, richtet sich zudem nach dem gewählten Versand- und Importmodell. Im E-Commerce werden die Kosten häufig bereits beim Verkauf berücksichtigt, um zusätzliche Gebühren für Kunden bei der Zustellung zu vermeiden.
Für deutsche E-Commerce-Händler bedeutet das: Grenzüberschreitende Ein- und Ausfuhren in die Schweiz oder nach UK sind an spezifische Bestimmungen geknüpft.

Bedeutung der Zollabfertigung für den Cross-Border E-Commerce
Zollanmeldungen, mögliche Zollkontrollen und unterschiedliche Vorschriften der einzelnen Länder machen die Zollabwicklung im grenzüberschreitenden E-Commerce komplex. Für Händler kann das mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden sein.
Dass Zoll- und Außenhandelsprozesse für Unternehmen weiterhin eine Herausforderung darstellen, zeigt auch die aktuelle DIHK-Umfrage „Going International 2026“. 69 Prozent der befragten international aktiven deutschen Unternehmen berichten von einer Zunahme von Handelshemmnissen. Als Herausforderungen bei der Abwicklung des Auslandsgeschäfts werden unter anderem komplexe Vorschriften, hoher Dokumentationsaufwand und verlängerte Durchlaufzeiten genannt.
Welche Herausforderungen sehen deutsche Händler beim Cross-Border-Verkauf in die Schweiz und nach UK?
Mit Problemen in der Zollabwicklung sehen sich auch jene deutsche E-Commerce-Händler konfrontiert, die bereits grenzüberschreitend nach UK oder in die Schweiz verkaufen. Änderungen der Zollbestimmungen, mangelnde Expertise oder ineffiziente Prozesse führen häufig zu Fehlern, die sich dann auf die gesamte Lieferkette auswirken.
Falsche Angaben, fehlende Unterlagen oder manuelle Prozesse können die Zollabwicklung beispielsweise verlangsamen. Diese Verzögerungen führen dann zu längeren Transportzeiten und das wiederum zu einer sinkenden Kundenzufriedenheit.
Manche dieser Fehler kommen E-Commerce-Händlern auch teuer zu stehen. Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann beispielsweise zu einer fehlerhaften Berechnung von Zöllen und Einfuhrabgaben führen. Mögliche Folgen sind nachträgliche Korrekturen, zusätzliche Kosten, Nachzahlungen oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung.
Vorhandene Zollgrenzen erschweren die Zollbedingungen zusätzlich. Für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz und UK gelten dabei besondere Regelungen, zu denen die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst sind.
Besonderheiten der Zollabwicklung nach UK
Mit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich aus dem EU-Binnenmarkt und der europäischen Zollunion ausgetreten. Seither haben sich die Bedingungen für den Cross-Border E-Commerce nach UK geändert.
Zwar gelten seit dem Brexit wieder Zollformalitäten für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien. Das Trade and Cooperation Agreement zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ermöglicht jedoch einen Zollsatz von 0 %, sofern die Waren die entsprechenden Ursprungsregeln erfüllen und der Ursprung korrekt nachgewiesen wird.
Kurz zusammengefasst sind beim Warenversand nach Großbritannien folgende Punkte besonders zu beachten:
- Für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien sind Zollanmeldungen erforderlich.
- Unternehmen benötigen abhängig von ihrer Rolle im Import- und Exportprozess eine entsprechende EORI-Nummer.
- Waren müssen mit der korrekten Zolltarifnummer klassifiziert und mit den erforderlichen Waren- und Ursprungsinformationen angemeldet werden.
- Zollanmeldungen werden in Großbritannien elektronisch über den Customs Declaration Service (CDS) abgewickelt.
- Für nicht im Vereinigten Königreich ansässige Unternehmen gelten besondere Anforderungen an die zollrechtliche Vertretung.
- Zusätzlich müssen die britischen Regelungen zur Einfuhrumsatzsteuer beziehungsweise UK VAT berücksichtigt werden.
Die genannten Regelungen beziehen sich im Wesentlichen auf Großbritannien, also England, Schottland und Wales. Für Nordirland gelten aufgrund seiner besonderen zollrechtlichen Stellung teilweise abweichende Vorgaben.
Seit dem 31. Januar 2025 müssen Warenimporte aus der EU nach Großbritannien grundsätzlich auch durch eine Safety and Security Declaration, die sogenannte Entry Summary Declaration (ENS), abgedeckt sein. Für deren Abgabe ist grundsätzlich der Carrier beziehungsweise Transportdienstleister verantwortlich, sie kann jedoch in dessen Auftrag durch einen Dritten übermittelt werden.
Besonderheiten der Schweizer Zollabwicklung
Auch im Schweizer Cross-Border-Handel sind spezifische Zollbestimmungen zu beachten. Grundlage des Handels zwischen der Schweiz als Drittland der EU und Deutschland ist dabei das bilaterale Handelsverhältnis.
Aus diesem ergeben sich grundsätzlich folgende zollrechtliche Formalitäten für den Verkauf in die Schweiz:
- Die Basis für den Verkehr von Waren ist das Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Schweiz.
- Für Warentransporte benötigt es eine Einfuhranmeldung bei der Schweizer Zollbehörde.
- Ob eine Registrierung für die Schweizer Mehrwertsteuer erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Versand- und Steuermodell ab. Im Rahmen der Versandhandelsregelung werden Händler unter anderem dann mehrwertsteuerpflichtig, wenn sie jährlich mindestens 100.000 CHF Umsatz mit Kleinsendungen in die Schweiz erzielen.
- Welche Abgaben bei der Einfuhr anfallen, hängt unter anderem von der Warenart, der Zolltarifnummer, dem Warenwert und der Herkunft ab.
Eine wichtige Vereinfachung gilt bereits seit dem 1. Januar 2024: Die Schweiz hat die Einfuhrzölle auf Industrieprodukte abgeschafft. Betroffen sind grundsätzlich Waren der Kapitel 25 bis 97 des Schweizer Zolltarifs. Ausgenommen sind einzelne Produkte der Kapitel 35 und 38, die als Agrarprodukte klassifiziert sind.
Die Abschaffung der Industriezölle bedeutet jedoch nicht, dass die Zollabwicklung entfällt. Einfuhranmeldungen, die korrekte Tarifierung der Waren sowie steuerliche und weitere regulatorische Anforderungen bleiben weiterhin relevant.
Gleichzeitig wird die digitale Zollabwicklung in der Schweiz derzeit modernisiert. Mit dem neuen Warenverkehrssystem Passar ersetzt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit die bisherigen Systeme schrittweise. Nachdem Durchfuhr und Ausfuhr bereits umgestellt wurden, hat 2026 auch die Umstellung der Einfuhr von e-dec Import auf Passar begonnen.
Warum benötigen deutsche Händler einen Zollpartner für den Cross-Border-Handel?
Insgesamt gilt: Die Zollabwicklung ist komplex und jedes Drittland stellt spezifische Bedingungen an die Zollprozesse. Schon allein logistisch ist das mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Hier mit verschiedenen Dienstleistern und Carriern pro Land zu arbeiten, bedeutet undurchsichtige und komplexe Lieferkettenstrukturen und einen hohen administrativen Aufwand.
Die Lösung ist ein zentraler Partner, der die operativen Zoll- und Versandprozesse übernimmt und regulatorische Änderungen kontinuierlich im Blick behält. Händler reduzieren dadurch ihren internen administrativen Aufwand und profitieren von der Expertise und den etablierten Prozessen eines spezialisierten Partners.
Konkret profitieren Sie mit einem Zollpartner von folgenden Vorteilen:
- Operative Entlastung: Die für die Zollabwicklung benötigten Daten können automatisiert aus den bestehenden Systemen an den Zollpartner übermittelt und weiterverarbeitet werden. Dadurch reduziert sich der manuelle Aufwand bei der Vorbereitung und Durchführung von Zollanmeldungen erheblich.
- Zuverlässig kurze Lieferzeiten: Bei der Einzelverzollung werden Sendungen separat angemeldet und abgefertigt. Wird eine einzelne Sendung vom Zoll geprüft, können andere Sendungen unabhängig davon weiterbearbeitet werden. Dadurch reduziert sich das Risiko, dass einzelne Zollkontrollen größere Sendungsmengen verzögern.
- Schlanke Prozesse: Durch die Zusammenarbeit mit einem zentralen Partner reduziert sich die Koordination verschiedener Dienstleister und Schnittstellen. Dadurch lassen sich Cross-Border-Prozesse einfacher steuern und skalieren.
- Zuverlässiger Versand: Ein spezialisierter Zollpartner übernimmt die operative Kommunikation mit den beteiligten Zollstellen und unterstützt bei Fragen oder Unstimmigkeiten während der Abfertigung.

Auf folgende Kriterien sollten Sie bei der Wahl Ihres Zollpartners achten:
1. Besitzt eine hohe Expertise im Bereich der Zollformalitäten
Ein erfahrener Zollpartner unterstützt Sie dabei, die Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte korrekt in Ihre Zollprozesse zu integrieren. Die Services können von der Ein- und Ausfuhranmeldung bis zu weiteren Dienstleistungen entlang des gesamten Cross-Border-Warenverkehrs reichen.
Bei einer Zusammenarbeit mit exporto gehört dazu zum Beispiel auch, dass wir Beziehungen zu lokalen Carriern in jedem Land pflegen oder uns bei Retouren um die Rückforderung von gezahlten Zöllen sowie die abgabenfreie Wiedereinfuhr kümmern.
2. Garantiert effiziente und sichere Prozesse für die Zollabwicklung
Mit einem spezialisierten Zollpartner müssen Händler die operativen Zollprozesse nicht vollständig intern abbilden. Der Partner übernimmt wesentliche Schritte der Zollabwicklung und unterstützt dabei, standardisierte und verlässliche Prozesse aufzusetzen. Dadurch reduziert sich der interne Aufwand und das Risiko vermeidbarer Fehler.
Bei exporto setzen wir dafür beispielsweise auf die Einzelverzollung, bei der Sendungen separat angemeldet und abgefertigt werden.
3. Setzt auf Automatisierung
Manuelle Zollprozesse verursachen insbesondere bei hohen Sendungsvolumen erheblichen Aufwand. Durch die automatisierte Übermittlung und Verarbeitung der für die Zollanmeldung benötigten Daten lässt sich dieser Aufwand deutlich reduzieren. Bei exporto werden die relevanten Daten aus den bestehenden Systemen übernommen und automatisiert weiterverarbeitet.
4. Ermöglicht einen kosteneffizienten Warenverkehr
Ein spezialisierter Zollpartner bildet die Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte in seinen Prozessen und Systemen ab. Im Fall von exporto werden Zoll, Versand und weitere Cross-Border-Prozesse zentral gesteuert, sodass Händler nicht für jeden Markt verschiedene Dienstleister und Schnittstellen koordinieren müssen.
Bei Sendungen nach Großbritannien müssen zudem die besonderen Regelungen für Waren mit geringem Wert berücksichtigt werden. Für nicht verbrauchsteuerpflichtige Waren mit einem Sendungswert von höchstens 135 Pfund fällt grundsätzlich keine Zollabgabe an. Von der Mehrwertsteuer sind diese Sendungen jedoch nicht automatisch befreit: Bei B2C-Direktverkäufen wird UK VAT in der Regel bereits beim Verkauf erhoben und vom Händler beziehungsweise bei Verkäufen über einen Online-Marktplatz vom jeweiligen Marketplace abgeführt. Entscheidend für die 135-Pfund-Grenze ist der Wert der jeweiligen Sendung.
5. Bietet zentrale Ansprechpartner entlang des gesamten Prozesses
Ein Zollpartner sollte die Zollabwicklung nicht isoliert betrachten, sondern möglichst eng mit den weiteren Cross-Border-Prozessen verbinden. Bei exporto reicht das Setup von der Abholung und Zollabwicklung über die lokale Zustellung bis hin zu Tracking und Retouren. Händler profitieren dadurch von zentralen Ansprechpartnern und klar definierten Prozessen entlang der gesamten Lieferkette.
Für Händler bedeutet das: Ein großer Teil der operativen Cross-Border-Prozesse lässt sich zentral auslagern und automatisieren. Mit exporto können internationale Versandprozesse dadurch ähnlich einfach gesteuert werden wie nationale Sendungen.
Wie unterstützt exporto Unternehmen bei der Zollabwicklung nach UK und in die Schweiz?
exporto verbindet die Zollabwicklung mit den weiteren Prozessen des Cross-Border-Versands in einer integrierten End-to-End-Lösung. Über eine zentrale Anbindung werden Produkt- und Bestelldaten automatisiert verarbeitet und für Zoll, Versand und weitere Prozessschritte genutzt. Neben Zoll- und Steuerprozessen umfasst das Setup unter anderem Logistik, lokale Last-Mile-Carrier, Tracking, Retouren und Claiming.
Grundlage dafür ist die technische Integration in die bestehenden Systeme der Händler. Über die API werden relevante Produkt- und Bestelldaten automatisiert an exporto übermittelt und für die weiteren Prozesse verarbeitet:
- Produkt- und Bestelldaten werden automatisiert aus dem angebundenen ERP-, WMS- oder Shopsystem an exporto übermittelt.
- Die Daten werden mit den für die Zollabwicklung benötigten Informationen angereichert und automatisiert in die Zollanmeldung überführt.
- Die Zollprozesse laufen digital im Hintergrund, während Versand und Zustellung im jeweiligen Zielmarkt über die angebundenen Prozesse weitergesteuert werden.
Fazit: Zollabwicklung als Teil eines integrierten Cross-Border-Setups
Fehler bei Zollanmeldungen können zu Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und Nachzahlungen führen. Gerade bei hohen Sendungsvolumen erhöhen manuelle Prozesse zudem den operativen Aufwand.
Mit exporto werden Zollprozesse automatisiert in den gesamten Cross-Border-Versand integriert. Über eine zentrale Anbindung laufen Versand, Logistik, lokale Carrier, Zoll und Steuern, Tracking, Retouren und Claiming in einem gemeinsamen Setup zusammen. So reduzieren Händler den Koordinationsaufwand und können internationale Versandprozesse effizient über mehrere europäische Zielmärkte steuern.
FAQ: Zollabwicklung Schweiz & UK
Was ist bei der Zollabwicklung zu beachten?
Für die Zollabwicklung müssen die erforderlichen Waren- und Sendungsdaten vollständig und korrekt vorliegen. Dazu gehören unter anderem die richtige Zolltarifnummer, der Warenwert sowie, falls erforderlich, Angaben und Nachweise zum Ursprung. Welche weiteren Anforderungen gelten, richtet sich nach dem jeweiligen Zielmarkt und der Ware.
Warum ist ein Zollpartner wichtig?
Ein spezialisierter Zollpartner wie exporto übernimmt wesentliche operative Schritte der Zollabwicklung und unterstützt dabei, die Anforderungen der jeweiligen Zielmärkte zuverlässig in die Prozesse zu integrieren. Dadurch reduzieren Händler internen Aufwand und das Risiko vermeidbarer Fehler.
Welche wichtigen Zollbestimmungen gelten 2026 in der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz grundsätzlich keine Einfuhrzölle mehr auf Industrieprodukte. Die Pflicht zur Zollanmeldung sowie steuerliche und weitere regulatorische Anforderungen bestehen jedoch weiterhin. Zusätzlich modernisiert die Schweiz derzeit ihre digitale Zollabwicklung und stellt die bestehenden Systeme schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem Passar um.
Über die Autorin
Katharina Knoop
Katharina Knoop verantwortet und koordiniert als Senior Marketing Managerin für die exporto GmbH seit über 4 Jahren die Planung, Produktion und Publikation des Contents rund um alle Themen des Cross-Border E-Commerce.
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